Der Sachentausch nach der Trennung: Auf diese Punkte solltest du achten
Auch, wenn du in den ersten Tagen nach einer Trennung vermutlich nicht daran denkst (oder daran denken willst): Irgendwann ist es an der Zeit, sich darüber Gedanken zu machen, wann wer bei wem seine Sachen abholt.
Im Laufe der Wochen und Monate „verschwimmen“ Haushalte im Rahmen einer Beziehung oft miteinander. Sicherlich ist es auch bei euch irgendwann normal geworden, Kleidung in der Wohnung des Partners/ der Partnerin zu deponieren – eben deswegen, weil es einfacher erscheint.
Dass du nach einer Trennung nicht auf dein Eigentum verzichten möchtest, ist klar. Aber gleichzeitig ist es natürlich auch verständlich, wenn du zum jetzigen Zeitpunkt nicht die größte Lust darauf hast, deinem/ deiner Ex zu begegnen.
In den folgenden Abschnitten verrate ich dir, wie du dich nun verhalten solltest und wie es dir gelingen kann, auch diese Herausforderung elegant zu meistern.
Um welche Sachen geht es eigentlich?
Inhaltsverzeichnis
- 1 Um welche Sachen geht es eigentlich?
- 2 Wie lange muss ich die Sachen von meinem/ meiner Ex aufheben?
- 3 Wann sollte man einen Sachentausch vereinbaren?
- 4 Warum ist eine Unterteilung in „deins“ und „meins“ oft so kompliziert?
- 5 Wie findet man den idealen Zeitpunkt zum Sachen austauschen?
- 6 So vereinbarst du einen Termin für die Übergabe
- 7 Was, wenn dein/e Ex die Sachen nicht zurückgeben möchte?
- 8 Fazit: Ex Sachen zurückgeben
… und kannst du gegebenenfalls doch darauf verzichten? Vor allem dann, wenn du absolut keine Lust darauf hast, dich mit deinem/ deiner Ex auseinanderzusetzen, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass du dich gerade das mehr als einmal am Tag fragst.
Letztendlich liegt es natürlich an dir und deiner individuellen Einschätzung, ob du Bücher, Klamotten, Spiele und weiteres wiederhaben möchtest oder ob du darauf verzichtest, um deinem/ deiner Verflossenen bestmöglich aus dem Weg zu gehen.
Umgekehrt kann es natürlich sein, dass dein/e Ex nicht so flexibel ist und darauf besteht, sein/ ihr Eigentum wieder zurückzuholen. Seien wir ehrlich: Genau das ist sein/ ihr gutes Recht.
Wie lange muss ich die Sachen von meinem/ meiner Ex aufheben?
In vielen Alltagsbereichen gibt es Fristen. Aber was gilt eigentlich in Bezug auf Gegenstände, die nicht dir gehören, die aber dein/e Ex in deiner Wohnung gelassen hat?
Viele raten hier zu einer Frist von etwa drei Monaten.
Wie gesagt: Du bist hier von gesetzlicher Seite an keine Vorgaben gebunden. Dennoch musst du deinem/ deiner Ex die Möglichkeit geben, sein/ ihr Hab und Gut bei dir abzuholen.
Du bist nicht dazu berechtigt, alles von nun an als dein Eigentum zu betrachten und im Extremfall sogar zu zerstören. Hiermit könntest du dich sogar strafbar machen, sodass die dein/e Ex gegebenenfalls auf Schadensersatz verklagen könnte.
Wenn du auf der weitestgehend sicheren Seite sein möchtest, solltest du:
- mindestens drei Monate warten, bis du alles aussortierst
- deinem/ deiner Ex die Möglichkeit geben, alles abzuholen
- ihn/ sie am Ende final darauf hinweisen, dass du nun alles entsorgen wirst, wenn er/ sie nicht bis zum „Tag X“ bei dir ist und sich um die Abholung kümmert.
Ihr habt euch im Streit getrennt und du hast absolut keine Nerven, die Habseligkeiten deines/ deiner Ex jeden Tag zu sehen? In diesem Fall kannst du alles auch einlagern.
Wann sollte man einen Sachentausch vereinbaren?
Im ersten Schritt werden sich die beteiligten Personen natürlich fragen, wie wichtig ihnen die Gegenstände sind, die sie aktuell noch bei ihrem/ ihrer Ex lagern.
Vor allem dann, wenn es sich eher um „belanglose Dinge“ handelt, wirst du dem Thema höchstwahrscheinlich etwas flexibler gegenüberstehen.
Die folgenden Tipps helfen dir sicherlich dabei, den idealen Zeitpunkt für dich auszumachen.
Tipp Nr. 1: Warte, bis du über das Gröbste hinweg bist
Wer möchte sich in seinem größten Liebeskummer schon um das Austauschen von Sachen kümmern? Daher ist es ratsam, im Idealfall mit dem Treffen mit deinem/ deiner Ex so lange zu warten, bis der Herzschmerz etwas nachgelassen hat.
Wenn du gerade erst dabei bist, alles zu verarbeiten, ist es wahrscheinlich noch zu früh. Ein Zusammentreffen würde dann dazu führen, dass du in deinem Heilungsprozess wieder zurückgeworfen wirst.
Tipp Nr. 2: Nimm dir die Zeit, die du brauchst
Niemand hetzt dich. Wenn dein/e Ex deine Sachen frühzeitig loswerden möchte, kannst du auch anbieten, die Kosten für ein Lager zu übernehmen.
Wichtig ist es nur, ihn/ sie darüber zu informieren, dass du noch Interesse an den Sachen hast. Wenn du dich auf seine/ ihre Rückfragen nicht meldest, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass er/ sie sich irgendwann entlasten möchte und von sich aus alles entsorgt.
Tipp Nr. 3: Frage einen Freund/ eine Freundin, ob er/ sie dich begleitet
Sicherlich ist es verständlich, dass du nicht allein zur Übergabe kommen möchtest. Vielleicht, weil du weißt, dass du ohnehin viel schleppen musst, vielleicht aber auch, weil es dir unangenehm wäre, ihn/ sie zu sehen.
Ganz sicher hilft es dir jedoch, wenn du dich auf mindestens eine Begleitung verlassen kannst. Vor allem dann, wenn du und dein/e Ex noch ein gutes Verhältnis zueinander haben, solltest du – allein aus Höflichkeit – deine Begleitung anmelden. Somit sorgst du von vornherein für eine möglichst entspannte Atmosphäre.
Warum ist eine Unterteilung in „deins“ und „meins“ oft so kompliziert?
Gerade dann, wenn ihr bereits länger zusammen wart, kann es durchaus sein, dass es nicht immer möglich ist, standardisiert und klar in „meins“ und „deins“ zu unterteilen.
Vielleicht habt ihr bei manchen Anschaffungen ja zusammengelegt? Nun stellt sich unweigerlich die Frage: „Wem gehört was?“.
Im Idealfall seid ihr natürlich dazu in der Lage, hierüber sachlich und neutral zu entscheiden und Kompromisse zu finden. Fragen, die euch dabei helfen können, alles etwas klarer zu bewerten, sind unter anderem:
- Wer hat einen größeren Teil der Kosten getragen?
- Wer benutzt den entsprechenden Gegenstand öfter?
- Wer hat eine tiefere emotionale Bindung zu dem Gegenstand?
Erstellt am besten eine Liste mit allen Gegenständen, die „fraglich“ sind und über die ihr euch kurz austauschen müsst.
Und wie gesagt: Je entspannter ihr miteinander umgehen könnt, desto einfacher gestaltet sich die Situation.
Wie findet man den idealen Zeitpunkt zum Sachen austauschen?
Zugegeben: Hier braucht es ein wenig Feingefühl und sicherlich auch etwas Glück. Denn: Es gibt keine Standardlösungen.
Die folgenden Tipps helfen dir sicherlich weiter:
- Trefft euch nicht zu früh!
Wie bereits erwähnt, sollte der erste Herzschmerz überwunden sein, wenn ihr es euch zur Aufgabe macht, alles möglichst fair aufzuteilen.
- Kommuniziert vorher nicht zu viel
Genau das birgt das Risiko, dass – manchmal aus dem „Nichts“ heraus – ein Streit entsteht. Und genau dieser sollte natürlich nicht bei der Übergabe ausgefochten werden.
- Konzentriert euch auf das Wesentliche
Du bist da, um deine Sachen abzuholen. Nun ist es nicht an der Zeit, um über eure Beziehung zu diskutieren.
- Bleibe nicht länger als nötig
… ansonsten wirkt alles sehr schnell verkrampft. Du möchtest das, was dir gehört, mitnehmen. Nutze die Zeit sinnvoll und verabschiede dich dann höflich.
- Versuche, alles in einem Abwasch zu erledigen, ansonsten trefft ihr euch immer wieder
Im Idealfall sollte der Austausch der Sachen innerhalb kurzer Zeit und im Rahmen eines Treffens erledigt sein. Das bedeutet: Wenn du zu ihm/ ihr fährst, um deine Sachen abzuholen, nimm am besten auch seine/ ihre Sachen aus deiner Wohnung direkt mit.
So vereinbarst du einen Termin für die Übergabe
Damit dein/e Ex und du alles rund um „Das gehört mir und das gehört dir!“ klären könnt, müsst ihr natürlich einen Termin für die Übergabe vereinbaren.
Du solltest auf jeden Fall darauf verzichten, ihn/ sie aus heiterem Himmel zu besuchen. Immerhin braucht er/ sie noch ein wenig Zeit, um sich vorzubereiten.
Ein Anruf kommt für eine Terminvereinbarung eigentlich nur dann infrage, wenn ihr euch im Guten getrennt habt.
Du bietest deinem Gegenüber die meiste Flexibilität, indem du eine Nachricht verschickst. Hier kann sich die betreffende Person etwas Zeit lassen, um zu antworten (und genau die solltest du ihm/ ihr auch geben).
Wenn du allerdings über einen Zeitraum von mehreren Tagen keine Antwort erhältst, solltest du gegebenenfalls doch anrufen. Auf diese Weise ist dein/e Ex durch die Nachricht schon „vorgewarnt“ und dürfte sich denken können, worum es geht.
Was, wenn dein/e Ex die Sachen nicht zurückgeben möchte?
Hierbei handelt es sich um eine Ausnahmesituation, die leider immer öfter vorkommt. Wenn dein/e Ex deine Sachen nicht zurückgeben möchte, hast du verschiedene Möglichkeiten.
Wichtig ist es im ersten Schritt, anzugeben, dass du dein Eigentum wiederhaben möchtest. Setze deinem/ deiner Ex hierzu eine Frist. Im Idealfall solltest du dazu in der Lage sein, nachzuweisen, was dir gehört. Vielleicht gibt es noch Kaufverträge oder Ähnliches?
Wenn du bemerkst, dass du bei deinem/ deiner Ex absolut nicht weiterkommst, hilft oft nur der Gang zum Anwalt. Beachte in diesem Zusammenhang jedoch auch, dass du manche Dinge nicht zurückfordern kannst. Hierzu gehören unter anderem Geschenke und Urlaubsfinanzierungen.
Fazit: Ex Sachen zurückgeben
Bei der Herausgabe von Dingen nach einer Trennung handelt es sich in gewisser Weise um eine eher bürokratische Aufgabe. Und sicherlich hat so gut wie jeder Verständnis dafür, dass dir der Kopf gerade jetzt nach allem anderen als nach einer akribischen Verteilung eures Hab und Guts steht.
Aber: Manche Dinge gehören eben dazu. Wenn du dir ein wenig Zeit nimmst und vielleicht mit einer Textnachricht um etwas Aufschub bittest (gleichzeitig aber betonst, dass du deine Sachen wiederhaben möchtest), zeigt sich oft, dass das vorerst letzte Treffen bei Weitem nicht so herausfordernd sein muss, wie du vielleicht angenommen hast.