Trennung und Neuanfang

Hilfe! Mein/e Ex will nicht ausziehen und wir stehen beide im Mietvertrag!

Als wäre eure Trennung nicht schon schlimm genug! Nun hat dein/e Ex für sich beschlossen, nicht auszuziehen! Du kannst ihn/ sie aber auch nicht einfach rauswerfen, weil ihr BEIDE im Mietvertrag steht? Jetzt ist guter Rat teuer.

In diesem Artikel erfährst du:

  • was nach der Trennung mit einer Wohnung passiert, wenn ihr beide als Mieter vermerkt seid
  • wie du nun am besten reagieren solltest
  • wie ihr es eventuell doch noch schafft, das Thema möglichst friedlich und harmonisch anzugehen.

Fest steht, dass es kurz nach dem Ende einer Partnerschaft absolut normal ist, auf einer Art „Gefühlsachterbahn“ unterwegs zu sein. Immerhin ist es jetzt an der Zeit, sich mit einigen organisatorischen Fragen auseinanderzusetzen. Die folgenden Abschnitte zeigen dir, worauf du achten solltest.

Warum stehen überhaupt so viele Paare gemeinsam im Mietvertrag?

Ganz einfach: Ein Mietvertrag, in dem beide Parteien vermerkt wurden, bietet den Beteiligten mehr Sicherheit. Umgekehrt gilt: Ist nur dein/e Ex offiziell als Mieter/ Mieterin eingetragen, hätte er/ sie das Recht, dich nach der Trennung der Wohnung zu verweisen. Der alleinige (!) Anspruch läge dann bei ihm/ ihr.

Daher ist es ratsam und vernünftig, immer beide eintragen zu lassen – unabhängig davon, wie sicher ihr euch seid, dass im Falle einer Trennung alles harmonisch ablaufen würde.

Nur dann, wenn ihr beide als Hauptmieter eingetragen seid, könnt ihr euch sicher sein, dass einer den Anderen nicht von Jetzt auf gleich vor die Tür setzen kann.

Wie solltest du dich verhalten, wenn dein/e Ex nicht ausziehen will?

Im Idealfall sind sich beide nach der Trennung einig, dass es nun das Beste ist, zumindest über einen gewissen Zeitraum hinweg, getrennte Wege zu gehen. Immerhin hilft die räumliche Trennung häufig dabei, sich über das Geschehene klar zu werden.

Doch was, wenn dein/e Ex und du hier nicht einer Meinung seid und er/ sie partout nicht ausziehen will, weil er zum Beispiel der Meinung ist, ihr würdet innerhalb kurzer Zeit wieder zusammenfinden?

Grundsätzlich gilt: Wenn ihr beide im Mietvertrag eingetragen seid, habt ihr die gleichen Rechte und Pflichten. Das bedeutet, dass der ursprüngliche Mietvertrag nur dann gekündigt werden kann, wenn ihr auch beide einverstanden seid.

Hast du für dich beschlossen, auszuziehen, besteht die Möglichkeit, den Mietvertrag mithilfe eines Aufhebungsvertrages entsprechend anzupassen. Hiermit muss nicht nur der Vermieter, sondern auch dein/e Ex einverstanden sein. Ist dies nicht der Fall, kannst du eine Klage auf „Zustimmung zu einer Kündigung des Mietvertrages“ einreichen.

Bitte beachten: Hierbei handelt es sich um ein vergleichsweise hartes Vorgehen, das eigentlich nur dann infrage kommt, wenn du dich definitiv davon verabschiedet hast, dass ihr euch im Guten trennt.

Und übrigens: Wenn dein/e Ex nicht ausziehen und seine/ ihre Rechte auf keinen Fall aufgeben möchte, muss er/ sie berücksichtigen, dass hiermit natürlich auch Pflichten einhergehen. So ist er/ sie zum Beispiel dazu verpflichtet, sich weiterhin an den Nebenkosten zu beteiligen.

Eine besondere Situation: Verheiratete Paare mit Kindern

Wer sich als verheiratetes Paar in Deutschland scheiden lassen möchte, muss ein sogenanntes „Trennungsjahr“ durchlaufen. Hier ist der Name Programm. Das bedeutet, dass das Ex-Paar vor der Scheidung über ein Jahr lang getrennt gelebt haben muss. Hierbei ist es dann vollkommen unerheblich, wer Hauptmieter/in beziehungsweise Eigentümer/in ist: Jeder der beiden kann von Anderen verlangen, dass dieser auszieht.

Natürlich muss der entsprechende Wunsch auch begründet werden. Themen, die im Rahmen des sogenannten „Überlassungsanspruchs“ oft eine besondere Rolle spielen, sind unter anderem der gesundheitliche Zustand einer Person und das Wohl der gemeinsamen Kinder. Für sie wäre es zum Beispiel oft eine Zumutung, im Rahmen einer Trennung ihr gewohntes Umfeld verlassen zu müssen.

Hierbei gilt es, zu berücksichtigen, dass besagter Überlassungsanspruch keine Auswirkungen auf die Verpflichtung, weiterhin die Miete zu zahlen, hat. Bleibt der Mietvertrag in diesem Zusammenhang unberührt, müssen weiterhin beide gemeinsam für die Miete aufkommen.

Vielleicht auch eine Option: Das gemeinsame Zusammenleben unter gewissen Regeln

In einer Zeit, in der viele Menschen bereits erfahren mussten, wie schwer es sein kann, eine bezahlbare Wohnung zu finden, versteht es sich von selbst, dass es nicht immer möglich ist, direkt auszuziehen.

Manchmal mangelt es schlicht an Angeboten, manchmal sind die Wohnungen, die theoretisch zur Verfügung stehen, schlicht nicht erschwinglich. Wenn dein/e Ex und du euch im Guten getrennt habt (oder euch zumindest nicht abgrundtief hasst), könnte es sinnvoll sein, bis auf Weiteres zusammenzuleben – allerdings unter vorher festgesetzten Regeln.

Wie wäre es zum Beispiel damit:

  • die Wohnung in zwei Bereiche aufzuteilen?
  • Dates mit Anderen (zumindest innerhalb der Wohnung) zu untersagen?
  • einen fairen (!) Kostenplan zu erstellen?
  • den Kontakt auf ein Minimum zu beschränken?

Oft ist es einfacher als gedacht, sich nach der ersten stressigen Zeit ein wenig zu arrangieren. Wichtig ist es hierbei natürlich, sicherzustellen, dass alle mit den entsprechenden Vorgaben einverstanden sind. Wer die Regeln des Zusammenlebens schriftlich fixiert, kann Missverständnissen oft vorbeugen. 

Ein (oft) hilfreicher Tipp: Eine Kommunikation auf Augenhöhe

Zugegeben: Nach einer Trennung fällt es häufig schwer, klar zu sehen. Die Emotionen sind aufgewühlt und vielleicht hast du gerade schlicht keine Lust, mit deinem/ deiner Ex zu sprechen.

Gleichzeitig verbindet euch beide sicherlich das Ziel, die aktuelle Situation möglichst stressfrei zu bewältigen. Und genau das kann bewirken, dass ihr euch doch das ein oder andere Mal zusammenrauft und eine Lösung findet, mit der ihr beide leben könnt.

Dass dies nicht zwangsläufig von Jetzt auf Gleich geschieht, dürfte klar sein. Wenn ihr also bemerkt, dass ihr euch grundsätzlich noch gut versteht, die Gefühlslage bei beiden allerdings gerade sehr aufgeheizt ist, kann es helfen, sich ein paar Tage Pause zu gönnen und für den entsprechenden Zeitraum bei Freunden zu wohnen. Danach erscheint vieles oft klarer.

Am besten nutzt du die Zeit, um dich – auch gerade in rechtlicher Hinsicht – mit der Frage „Was, wenn mein/e Ex nicht aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen möchte?“ auseinanderzusetzen. Wer weiß, worauf er sich einstellen muss, und seine Rechte und Pflichten kennt, kann in gemeinsamen Gesprächen oft noch fundierter auftreten.

Fazit

Der Umstand, dass Paare gemeinsam im Mietvertrag stehen, dürfte eher die Regel als die Ausnahme sein. Immerhin handelt es sich hierbei um ein durchaus vernünftiges Vorgehen, das jeden der Beteiligten davor schützt, mit einem „Verlasse sofort MEINE Wohnung!“ konfrontiert zu werden.

Sollte es tatsächlich zur Trennung kommen, kann ein gemeinsamer Eintrag jedoch durchaus für die ein oder andere Zusatz-Diskussion sorgen. Wenn dein/e Ex und du es schaffen, euch auch nach dem Ende eurer Beziehung noch auf Augenhöhe zu begegnen, seid ihr klar im Vorteil.

Florian Pohl

Ich bin Florian Pohl, ein leidenschaftlicher Beziehungscoach, Autor und Ex zurück Experte bei Love-Repair. Ich habe mich darauf spezialisiert, Einzelpersonen und Paaren zu helfen, erfüllendere und harmonischere Beziehungen aufzubauen. Mit mehr als 6 Jahren Erfahrung in der Beziehungsberatung und mehreren veröffentlichten Büchern und Artikeln zum Thema Beziehungsdynamik und Kommunikation, verfüge ich über das Wissen und die Werkzeuge, um dir bei deinen Beziehungszielen zu helfen.
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